ADDISON Datenservice GmbH Datentransfer

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DEÜV:

Mit dem DEÜV-Verfahren, für das ab 2006 gesetzliche Pflicht für die elektronische Datenübermittlung besteht, werden alle Meldungen für die Arbeitnehmer an die Krankenkassen per Datenfernübertragung übermittelt.

  • Übertragung aller monatlich anfallenden Meldungen
    (An- und Abmeldungen, Unterbrechungs- und Änderungsmeldungen) von sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmern und geringfügig/kurzfristig Beschäftigten
  • Übertragung von Jahresentgeltmeldungen
  • Automatische Überwachung der Märzklausel
 

Meldungen an Versorgungswerke:

Ab 2009 verarbeitet und versendet ADDISON Datenservice sowohl DEÜV- Meldungen als auch Beitragserhebungsmeldungen an die Annahmestelle der berufständischen Versorgungswerke.

 

Beitragsnachweise:

Die elektronische Übertragung der Beitragsnachweise an die Krankenkassen, die seit 2006 gesetzlich vorgeschrieben ist, erfolgt mit dem Verfahren Krankenkassen-Kommunikationssystem (KKS).

Übermittlung der Beitragsnachweise an folgende Krankenkassen:
  • alle Allgemeine Ortskrankenkassen AOK
  • alle Innungskrankenkassen IKK
  • alle Betriebskrankenkassen BKK
  • alle VdAK/AEK
  • Bundesknappschaft/See-Krankenkasse
  • alle Landwirtschaftlichen Krankenkassen
Doppelsendungen unveränderter, bereits gesendeter Beitragsnachweise werden programmseitig verhindert. Das Programm erkennt selbstständig, ob es ein laufender Beitragsnachweis, eine Änderung oder ein Storno ist.
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Lohnsteuerbescheinigungen:

Seit dem Jahr 2005 besteht für Arbeitgeber mit maschineller Lohnabrechnung die gesetzliche Pflicht, die Lohnsteuerbescheinigungen nach einem amtlich vorgeschriebenen Datensatz durch Datenfernübertragung elektronisch zu übermitteln (elektronische Lohnsteuerbescheinigung).

  • Sie können die Lohnsteuerbescheinigungen bereits vor der Bestätigung durch die Clearingstelle als gültiges Dokument vor Ort ausdrucken und somit dem Arbeitnehmer sofort aushändigen.
  • Das Programm erkennt automatisch Korrekturen und stellt diese nach Übernahme der davor gesendeten und bestätigten Daten sofort wieder zur Übertragung bereit.
 

Entgeltmeldungen an Berufsgenossenschaften

Im EDA-LN-Verfahren (Elektronischer Datenaustausch von Lohnnachweisen) übermitteln wir Ihre Entgeltnachweise an die teilnehmenden Berufsgenossenschaften. An diesem Verfahren nehmen gegenwärtig u.a. teil:

  • Verwaltungsberufsgenossenschaft
  • Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege
  • Berufsgenossenschaft für den Einzelhandel
  • Berufsgenossenschaft für Feinmechanik und Elektronik
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Tel. (0 72 43) 71 59 0
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