ADDISON Datenservice GmbH Datentransfer

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Seit 2005/2006 besteht die gesetzliche Pflicht zur elektronischen Datenübermittlung an die Finanzbehörden und Sozialversicherungsträger.

Wir bieten folgende Übermittlungsleistungen an:

Lohnbereich:

  • Datenübermittlung im Rahmen der Datenerfassungs- und Übermittlungsverordnung (DEÜV)
  • Beitragsnachweise
  • Beitragserhebungen
  • Zahlstellen-Meldungen
  • Lohnsteuerbescheinigungen
  • AAG Entgeltfortzahlungen
  • EEL Entgeltbescheinigungen
  • Entgeltmeldungen an Berufsgenossenschaften
  • Mehr...

Anmeldesteuern:

  • Lohnsteueranmeldungen
  • Umsatzsteuer-Voranmeldungen
  • Dauerfristverlängerungen
  • Zusammenfassende Meldungen
  • Mehr...

Banken:

  • Zahlungsverkehr
  • Rückübertragung Kontoauszüge
  • Mehr...

Unsere Übermittlungstermine finden Sie hier.

Kompetenz, Know-How und umfangreiche Rechenzentrumskapazität bieten Ihnen höchste Dienstleistungsqualität zu günstigen Preisen!
 
Überzeugen Sie sich selbst...

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Tel. (0 72 43) 71 59 0
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