Seit 2005/2006 besteht die gesetzliche Pflicht zur elektronischen Datenübermittlung an die Finanzbehörden und Sozialversicherungsträger.
Wir bieten folgende Übermittlungsleistungen an:
- Datenübermittlung im Rahmen der Datenerfassungs- und Übermittlungsverordnung (DEÜV)
- Beitragsnachweise
- Beitragserhebungen
- Zahlstellen-Meldungen
- Lohnsteuerbescheinigungen
- AAG Entgeltfortzahlungen
- EEL Entgeltbescheinigungen
- Entgeltmeldungen an Berufsgenossenschaften
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- Lohnsteueranmeldungen
- Umsatzsteuer-Voranmeldungen
- Dauerfristverlängerungen
- Zusammenfassende Meldungen
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- Zahlungsverkehr
- Rückübertragung Kontoauszüge
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Unsere Übermittlungstermine finden Sie
hier.
Kompetenz, Know-How und umfangreiche Rechenzentrumskapazität bieten Ihnen
höchste Dienstleistungsqualität zu günstigen Preisen!
Überzeugen Sie sich selbst...

